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Die Kosten

Kosten des Schlichtungsverfahrens für Mecklenburg-Vorpommern Stand: 2021

A. Gebühren (§ 50)
1. Verfahrensgebühr 1) 15,00 €
2. Vergleichsgebühr 2) 25,00 €
3. Erhöhte Gebühr 3) bis 40,00 €

B. Auslagen
1. Schreibauslagen: je angefangene Seite bis 50 Seiten 0,50 € ab 51. Seite 0,25 €

2. Notwendige bare Auslagen:
 a) Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Porto-, Telefon- und Faxkosten) in Höhe der tatsächlichen Auslagen
 b) Fahrtkosten, wenn außerhalb des Amtsraumes verhandelt wird
 c) Entschädigung der Dolmetscherin / des Dolmetschers 4)

1) Die Verfahrensgebühr bleibt auch bei Rücknahme des Antrages fällig
2) Diese Gebühr entsteht immer dann, wenn ein Vergleich erzielt worden ist. Die Verfahrensgebühr wird verrechnet.
3) Die erhöhte Gebühr kann sowohl beim Scheitern eines Schlichtungsverfahrens als auch beim Zustandekommen eines Vergleichs erhoben werden.
4) Die Höhe bemisst sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, abgedruckt S. 253 ff in "Gesetzestexte für Schiedsämter und Schiedsstellen", 8. Auflage, erschienen im Carl Heymanns Verlag, Köln. Es kann eine abweichende Entschädigung vereinbart werden, wenn sowohl die Parteien als auch die Dolmetscherin / der Dolmetscher hiermit einverstanden sind. Einem sprachkundigen Beistand steht keine Entschädigung zu.

Wie hoch sind die Rechtanwaltskosten ???

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