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Zuständigkeiten

Örtliche Zuständigkeit und Erreichbarkeit

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig in deren Amtsbereich die Gegenpartei wohnt.

Die Adresse und Telefonnummer der zuständigen Schiedsperson können Sie erfragen bei den zuständigen Amtsgerichten.

Sachliche Zuständigkeit

Wir schlichten im Zivilrecht:

  1. Vermögensrechtliche Angelegenheiten
  2. Streitigkeiten zwischen Nachbarn

Wir schlichten im Strafrecht Privatdelikte bei denen ein Sühneversuch vor dem Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist, bevor ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden kann.

Dazu gehören folgende Delikte:

  1. Sachbeschädigung,
  2. Beleidigung,
  3. Körperverletzung,
  4. Hausfriedensbruch,
  5. Bedrohung,
  6. Verletzung des Briefgeheimnisses.

Wie hoch sind die Kosten?

Gebühren für das Schlichtungsverfahren

 

 

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